Bin bis 115 Euro gegangen - mehr ist mir das Gewehr dann doch nicht wert, für das Geld bekomme ich auch eine Enfield oder eine Winchester. Naja, schade, schön ist die Sharps schon. Gruß Frank
Der Verkäufer hat mich angemailt und mir das Angebot gemacht, da der Höchstbieter zurückgezogen hat. Die Kaufabwicklung fand dann also komplett außerhalb von egun statt, alles per E-Mail (aber ich habe noch den gesamten Mailverkehr auf meinem Rechner, ebenso wie den Kontoauszug der Überweisung). Das Problem an der Sache ist, daß der Abzug der Sharps defekt ist, das heißt, der Hahn rastet nicht mehr ein. Da hiervon nichts in der Beschreibung stand, bin ich verständlicherweise recht unbegeistert und jeder, der mal versucht hat, so eine Dekowaffe zu reparieren, weiß, daß es eigentlich ohne Schlosser an der Hand ziemlich unmöglich ist. Wißt ihr, wie hier die rechtliche Lage aussieht? Wie schon gesagt, von einem Defekt stand nichts in der Beschreibung. Ich habe den Verkäufer mit dem Hinweis angemailt, daß die Sharps wohl beim versicherten Transport Schaden genommen hat und warte jetzt auf eine Antwort. Da ich bei sowas immer mit dem schlimmsten rechne, wollte ich mal in die Rund fragen, wie es mit den rechtlichen Möglichkeiten aussieht, falls der Verkäufer sich querstellt …. Danke schon mal! Frank
Die Lage ist klar. Du hast das RECHT die Ware wie beschrieben zu erhalten. Meines Wissens lässt sich die Sharps aber recht gut reparieren. Aber du hast in jedem Fall das Recht dein Geld entweder zurück zu bekommen, oder auf einen nachträglichen Rabatt.
ich habe mal bei meinem Vater, seines Zeichen Jurist, nachgefragt. Sofern über die AGBs es nicht ausgeschlossen ist, besteht ein Rückgaberecht von vierzehn Tagen. Ansonsten verhält es sich so, wie Dirk schon gesagt hat. Du hast einen Kaufvertrag über eine intakte Sharps abgeschlossen und diese muß der Händler auch zur Verfügung stellen oder die Waffe zurücknehmen bzw. einen Rabatt einräumen.
Erst mal vielen Dank Euch beiden! Der Verkäufer war sehr nett und es gab keinen Streß (wir haben uns auf Wertminderung geeinigt). Jetzt habe ich die Sharps mal aufgeschraubt; nachdem ich mir die Sache angesehen habe, bin ich mir nicht mehr so sicher, ob die Deko wirklich defekt oder ab Werk eine Fehlkonstruktion ist; im Inneren befinden sich eine Walze mit Zahnkreis, an der auch der Hahn befestigt wird, sowie eine Feder, die Spannung auf den Hahn bringt, außerdem der Abzug. Jetzt weiß ich nicht, ob diese Feder auch den Abzug unter Spannung halten soll oder ob eine weitere Feder für den Abzug zuständig wäre. Momentan kann ich den Hahn spannen, muß aber den Abzug "manuell" zum Einrasten bringen, da die Feder, welche den Hahn spannt, den Abzug nicht richtig spannen kann. Allerdings sollte es recht simpel sein, hier selber was zu konstruieren. Meine Frage: Weiß jemand von Euch, ob das ab Werk so ist oder ob hier eine zweite Feder für den Abzug fehlt? Falls nichts fehlt, könnte der Verkäufer nichts dafür und ich würde ihm den vollen Preis zahlen. Falls die Deko nicht einwandfrei ist, wäre alles soweit klar für mich. Danke schon mal! Gruß Frank
So, das gute Stück ist da und ich habe es getestet. Sie hat ein ähnliches Problem wie deine Frank, nur nicht so ausgeprägt. Und nach etwas Öl und Debus Spray funktioniert sie jetzt wieder perfekt.
Hab´ gestern den Fehler in meiner Sharps gefunden und mit einem Stück Blech zumindest mal provisorisch behoben. Eine Blattfeder hat in der Mechanik gefehlt, die normalerweise den Abzug nach den Ziehen wieder nach unten drückt. Wenn also mal einer von Euch Probleme mit seiner Sharps (oder evtl. einem anderen Dekogewehr hat) hat, ich kenne sie jetzt persönlich von innen und helfe gern, soweit ich kann, weiter. Danke nochmal Euch allen! Gruß Frank