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Dieses Thema hat 6 Antworten
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 Ausrüstung
Judge Pearce Offline

Sergeant-Major


Beiträge: 93

04.03.2008 12:42
Waffengesetz und Western-LARP Antworten

Hallo zusammen,

auf LARPforum.com bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen:
http://www.larpforum.com/board3/index.ph...topic=12078&hl=

Im Wesentlichen geht's um folgendes: Das Waffengesetz wurde einmal wieder verschärft, wonach Anscheinwaffen (also z.B. die bei uns viel verwendeten Deko-Revolver und -Gewehre) zwar legal gekauft werden dürfen. Aber zum Transport müssen sie in einem verschlossenen Behälter aufbewahrt werden und sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Bei Spielen am Eichenkreuzheim z.B. bewegt man sich recht schnell auf öffentlichem Boden, und auch ein "Samuel Colt"-Spielzeugrevolver dürfte wegen seiner vorbildgetreuen Größe schon in die Kategorie Anscheinwaffen fallen.
Stehen wir dadurch jetzt alle schon mit einem Bein im Knast, wenn wir spielen? Oder sieht der tatsächliche Sachverhalt anders aus, als auf LARPforum.com beschrieben?

Tschüs
Michael

Captain (MD) Elias Grant Offline

Spielleitung

Beiträge: 314

04.03.2008 16:06
#2 RE: Waffengesetz und Western-LARP Antworten

Wir haben uns auch schlau gemacht. Zum einen finden die Veranstaltungen meist auf Privatgelände statt und zum anderen fallen die Dekos in der Form in der wir sie verwenden tatsächlich nicht in den Bereich Anscheinwaffen sondern sind Spielzeug.

Aber wir halten Euch da auf dem Laufenden und werden die entsprechenden Punkte nochmal genau zusammenstellen.

Elias Grant - Cpt.(MD)- US Medical Department

Judge Pearce Offline

Sergeant-Major


Beiträge: 93

06.03.2008 12:58
#3 RE: Waffengesetz und Western-LARP Antworten

Das beruhigt doch schon. :)

Tschüs
Michael

Cpt. Thomas Charles Gifford ( gelöscht )
Beiträge:

07.03.2008 18:29
#4 RE: Waffengesetz und Western-LARP Antworten

Soweit ich weiß, wurde dieses Gesetz vor allem wegen der täuschend echt aussehenden automatischen und halbautomatischen Waffen (also Pistolen und keine "antiken" Revolver) verschärft... Das Gesetz ansich habe ich noch nicht gesehen. Wollte nur mal den Nachrichtensprecher den ich gehört habe zitieren.

Cpt. Thomas Charles Gifford ( gelöscht )
Beiträge:

18.04.2008 23:11
#5 RE: Waffengesetz und Western-LARP Antworten

Aus dem Forum der Collberger Landwehr (1815) einer Einheit des UCR-e.V.

Hallo Kameraden der Line,

ich wollte Euch nur ein Änderung des Waffengesetzes mitteilen, die für uns von Interesse ist. Seit dem 01.04.08 dürfen Hieb- und Stoßwaffen, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm nicht mehr geführt werden . Das hat für uns als Reeanactor die Folge, dass wir unseren Säbel, Degen oder Bajonette nicht mehr einfach im Auto z.B. auf der Rückbank zum nächsten Treffen transportieren dürfen . Eine einfache Lösung wäre, alles zusammen mit der Muskete im Futteral fest verschnürt und so vor dem Zugriff Dritter geschützt und ohne jemanden zu erschrecken:?, zu transportieren. Einfach in eine Decke einschlagen oder gar offen im Fahrzeug liegend, geht nicht mehr.

Viele Grüße und wir seh'n uns in Bourtange

Euer Timo


Gruß
Christian

Xarkson Offline

Major


Beiträge: 539

23.04.2008 09:01
#6 RE: Waffengesetz und Western-LARP Antworten

Hi Christian,

Danke für den Hinweis!
Ich habe mir für meine Dekowaffe bereits einen kleinen verschließbaren Metallkoffer aus dem Bauhaus besorgt.
So dürfte ich keine Probleme auf oder vom Laredo-Con bekommen.

CU!

Tobias
alias Peter Reineck / Architekt

Cpt. Thomas Charles Gifford ( gelöscht )
Beiträge:

23.04.2008 17:22
#7 RE: Waffengesetz und Western-LARP Antworten

Ja, für Revolver gilt es schon länger, seit Erscheinen des neuen Waffengesetzes in 2006. Die müssen im Kofferraum und verschlossen aufbewahrt werden. Das gilt für Dekos wie für echte!

Gruß
Christian

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